Die neue Medizinische Strahlenschutzverordnung hat sich die Optimierung radiologischer Prozesse zum Ziel gesetzt. Davon profitieren werden PatientInnen genauso wie das Gesundheitspersonal.
Die Medizinische Strahlenschutzverordnung bringt eine Reihe von neuen
Anforderungen für medizinisch-radiologische Verfahren mit sich. Eine
der wesentlichsten Änderungen betrifft die Dosisoptimierung und
Qualitätssicherung bei medizinisch-radiologischen Verfahren mit hohen
Patientendosen. In diesen Bereichen ist im Gegensatz zur bisherigen
Regelung nun verpflichtend die Expertise von MedizinphysikerInnen
einzuholen. Betroffen sind alle Hochdosis-Anwendungen, wie sie bei
interventioneller Radiologie, Nuklearmedizin, Computertomographie und
Strahlentherapie vorkommen.
Bessere Aufnahmequalität verringert die Exposition
Die
Bemühungen richten sich dabei vor allem auf die Verringerung der
Exposition von PatientInnen, von ÄrztInnen sowie jener des
medizinisch-technischen Fachpersonals. Erreicht werden soll das
einerseits durch die stetige Verbesserung der Bildqualität der Röntgen-
und CT-Aufnahmen in Verbindung mit einer Optimierung der erforderlichen
Dosis und andererseits durch Reduktion von Fehlaufnahmen. Beides kann
nur durch die regelmäßige Überprüfung der diagnostischen Referenzwerte
bewerkstelligt werden.
MedizinphysikerInnen aktiv einbinden
Als Maßnahmenpaket zur Umsetzung dieser Ziele sieht die Medizinische Strahlenschutzverordnung vor, dass MedizinphysikerInnen umfassend in Prozesse eingebunden werden. Zu ihren Aufgaben gehört nun u.a. die Begutachtung und Optimierung der Strahlenschutzmaßnahmen, die Erstellung und Durchführung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung samt Prozessdokumentation und die Schulung der Fachkräfte zu Aspekten des verfahrensspezifischen Strahlenschutzes. Weiters ist in der Verordnung vorgesehen, dass ExpertInnen aus der Medizinphysik die Störfallanalysen nach Ereignissen mit tatsächlicher oder potenzieller unfallbedingter Exposition durchführen – inklusive der in diesem Fall besonders wichtigen Ermittlung der Patientendosis und der Dosisabschätzung der involvierten MitarbeiterInnen.
Externe Unterstützung beantragen
Die gute Nachricht in diesem Zusammenhang: Laut Medizinischer Strahlenschutzverordnung können die genannten Aufgaben als Leistungen im Rahmen eines Vertrages von externen Fachkräften bezogen werden, müssen also nicht als zusätzliche Aufgaben von den eigenen Team-Mitgliedern erbracht werden. Generell empfiehlt sich angesichts immer komplexer werdender Anwendungen die Angebote externer Beratung und Unterstützung beim Thema Strahlenschutz zu nutzen – von der Projektplanung, den notwendigen Messungen und Berechnungen über die Behördenwege bis hin zur Ausbildung und dosimetrischen Überwachung des Personals.