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Optimierung durch Medizinphysik

iStock/peakSTOCK

Die neue Medizinische Strahlenschutzverordnung hat sich die Optimierung radiologischer Prozesse zum Ziel gesetzt. Davon profitieren werden PatientInnen genauso wie das Gesundheitspersonal.

Die Medizinische Strahlenschutzverordnung bringt eine Reihe von neuen Anforderungen für medizinisch-radiologische Verfahren mit sich. Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Dosisoptimierung und Qualitätssicherung bei medizinisch-radiologischen Verfahren mit hohen Patientendosen. In diesen Bereichen ist im Gegensatz zur bisherigen Regelung nun verpflichtend die Expertise von MedizinphysikerInnen einzuholen. Betroffen sind alle Hochdosis-Anwendungen, wie sie bei interventioneller Radiologie, Nuklearmedizin, Computertomographie und Strahlentherapie vorkommen.

Bessere Aufnahmequalität verringert die Exposition

Die Bemühungen richten sich dabei vor allem auf die Verringerung der Exposition von PatientInnen, von ÄrztInnen sowie jener des medizinisch-technischen Fachpersonals. Erreicht werden soll das einerseits durch die stetige Verbesserung der Bildqualität der Röntgen- und CT-Aufnahmen in Verbindung mit einer Optimierung der erforderlichen Dosis und andererseits durch Reduktion von Fehlaufnahmen. Beides kann nur durch die regelmäßige Überprüfung der diagnostischen Referenzwerte bewerkstelligt werden.

MedizinphysikerInnen aktiv einbinden

Als Maßnahmenpaket zur Umsetzung dieser Ziele sieht die Medizinische Strahlenschutzverordnung vor, dass MedizinphysikerInnen umfassend in Prozesse eingebunden werden. Zu ihren Aufgaben gehört nun u.a. die Begutachtung und Optimierung der Strahlenschutzmaßnahmen, die Erstellung und Durchführung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung samt Prozessdokumentation und die Schulung der Fachkräfte zu Aspekten des verfahrensspezifischen Strahlenschutzes. Weiters ist in der Verordnung vorgesehen, dass ExpertInnen aus der Medizinphysik die Störfallanalysen nach Ereignissen mit tatsächlicher oder potenzieller unfallbedingter Exposition durchführen – inklusive der in diesem Fall besonders wichtigen Ermittlung der Patientendosis und der Dosisabschätzung der involvierten MitarbeiterInnen.

Externe Unterstützung beantragen

Die gute Nachricht in diesem Zusammenhang: Laut Medizinischer Strahlenschutzverordnung können die genannten Aufgaben als Leistungen im Rahmen eines Vertrages von externen Fachkräften bezogen werden, müssen also nicht als zusätzliche Aufgaben von den eigenen Team-Mitgliedern erbracht werden. Generell empfiehlt sich angesichts immer komplexer werdender Anwendungen die Angebote externer Beratung und Unterstützung beim Thema Strahlenschutz zu nutzen – von der Projektplanung, den notwendigen Messungen und Berechnungen über die Behördenwege bis hin zur Ausbildung und dosimetrischen Überwachung des Personals.

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